Sie wurde im Tierheim Rosenheim aufgenommen und versorgt.
Bei den Landschildkröten Testudo horsfieldii handelt es sich um eine nach Bundesnaturschutzgesetz und nach internationalem Artenschutzrecht streng geschützte Tierart
(EG-VO Anhang A) .
Die Schildkröte wird nur an den Besitzer ausgehändigt, wenn er gültige Papiere vorweisen kann.
Ferner bitten wir sie sich baldmöglichst im Tierheim Rosenheim bevorzugt in der Reptilienabteilung per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zu melden, wenn die Schildkröte irgendwo schon vermisst wird.
Falls sich kein Besitzer melden sollte, wird ein Herpes-Test veranlasst und nach Erhalt des Testergebnisses das Tier nach München in die Reptilienauffangstation gebracht.