Die Haltung von europäischen Landschildkröten ist sehr anspruchsvoll, neben einem naturnahen Freilandgehege ist auch ein Innengehege sowie Platz für die Überwinterung nötig. Bei Fragen zur Planung und Einrichtung eines Schildkrötengeheges und der Pflege und Haltung der Tiere helfen wir gerne weiter.
Die Griechische Landschildkröte gehört zu den streng geschützten Tierarten und steht in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung. Das bedeutet, dass nur der Handel mit Nachzuchten erlaubt ist und gemäß Bundesartenschutzverordnung eine Meldepflicht bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde besteht. Hierbei bedarf es einer Kennzeichnung der Tiere (entweder durch Foto-Dokumentation oder durch Transponder) und des Nachweises der Herkunft (EU Bescheinigung, Kaufbeleg etc.). Jegliche Standort- un Bestandsänderungen müssen der Behörde schriftlich angezeigt werden.
Da Consti als Fundtier, keine EU-Dokumente hat, erfolgt die Vermittlung nur nach Absprache mit der zuständigen Artenschutzbehörde. Informationen hierzu erhalten die Interessenten gern per E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Wer Constantin kennenlernen möchte, kann sich gerne unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. melden.