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Donnerstag 25.10.2018

  • Posted on:  Thursday, 25 October 2018 22:27
Am Samstag, den 13.10.2018 wurde uns eine Katze gemeldet, die im Gemeindegebiet Riedering gefunden worden war. Die Katze war wohl eins der vielen Verkehrsopfer, beide Hinterbeine waren gebrochen. Die Verletzungen waren äußerst schmerzhaft, die Katze konnte auch nicht aufstehen, eine  Operation war unumgänglich. Die Verletzungen der Katze konnten bei der Operation alle in Ordnung gebracht werden, die Katze hat beste Aussichten, wieder vollständig zu genesen und problemlos laufen zu können. Wir haben daher der Gemeinde Riedering mitgeteilt, dass die Katze gefunden wurde und dass Behandlungskosten anfallen werden. Riedering ist eine der wenigen Gemeinden, die bisher noch keinerlei Vereinbarung mit einem der Tierheime im Landkreis getroffen haben. Aufgrund des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts berief die Gemeinde sich darauf, dass Fundtiere zwingend im Fundamt abgegeben werden müssen und die Gemeinde ansonsten nicht verpflichtet sei, entstandene Kosten zu übernehmen.
Dass es im fraglichen Urteil heißt""Handelt es sich um ein krankes oder verletztes Tier, so kann die notwendige Pflege und gegebenenfalls tierärztliche Behandlung seiner Ablieferung im Sinne der Übergabe an die Fundbehörde entgegenstehen. In einer solchen Notsituation entspricht es Sinn und Zweck des Rechts auf Ablieferung, auf die unmittelbare Übergabe an die Fundbehörde zu verzichten; insoweit muss ausreichen, die Fundbehörde über den Fund (§ 965 Abs. 2 BGB) und die Hinderungsgründe für die Ablieferung unverzüglich zu unterrichten und sie dadurch in die Lage zu versetzen, über die weitere Verwahrung des Tieres zu entscheiden." wird von der Gemeinde einfach ignoriert. Dass es am Samnstag eher schwierig sein dürfte, ein Tier mit schwerwiegenden und schmerzhaften Verletzungen bis Montag "zwischenzulagern" und dann irgendwann im Fundbüro abzuliefern, interessiert die Gemeinde anscheind auch nicht. Eine Fundanzeige wurde von uns selbstverständlich unverzüglich an die Gemeinde übersandt.
Wir werden natürlich auch weiterhin versuchen, von der Gemeinde eine Kostenerstattung zu bekommen, ansonsten werden wir als Tierschützer, die eine Katze nicht einfach im Stich lassen, auf den Kosten von etwa 1500 Euro sitzenbleiben. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn sich Tierfreunde an den Operationskosten beteiligen würden, unser Spendenkonto hat die IBAN DE13 7115 0000 0000 0087 97 bei der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, Verwendungszweck wäre "Fundkatze Riedering".  Sollten sich Gemeindebürger der Gemeinde Riedering vom Verhalten der Gemeinde verärgert fühlen, wäre es nett, wenn sie dies der Gemeindeverwaltung mitteilen würden!
Gelesen 630 x Zuletzt bearbeitet am Friday, 26 October 2018 19:03
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