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Donnerstag, 18.02.2016

  • Posted on:  Thursday, 18 February 2016 22:39
Wieder einmal ist eine ganze Gruppe Meerschweinchen bei uns im Tierheim gelandet. Diesmal handelt es sich aber zumindest nicht um ausgesetzte Meerschweinchen, sondern um die Tiere eines Halters, der sie leider nicht nach Geschlechtern getrennt gehalten hat. Jetzt kann er sich aber aus  beruflichen Gründen nicht mehr um die wachsende Familie kümmern und hat die beiden Damen zu uns gebracht. Die eine Meerschweinchendame ist hochtragend und wird uns in Kürze noch einmal Zuwachs bescheren.Die andere hat derzeit drei erst wenige Tage alte Jungtiere, eins davon ist ein Albino und deutlich kleiner als die anderen. Unsere Kleintierpflegerin wird sich um den kleinen Mickerling ganz besonders kümmern, wir drücken die Daumen, dass er seinen Entwicklungsrückstand aufholt und auch groß und stark wird.

Unser Katzenhaus hat ebenfalls Zuwachs bekommen. Eine Katzendame ist in Happing zugelaufen und wollte sich bei der Finderin häuslich niederlassen. Die wollte das aber nicht unbedingt und hat die Katze von uns abholen lassen. So ganz genau haben wir nicht herausgefunden, seit wann sich die Katze jetzt schon bei der Finderin herumtreibt. Die Finderin meinte auch, dass die Katze verletzt ist, wir haben eine Stelle gefunden, an der das Fell wohl gerade nachwächst, ansonsten konnten wir eigentlich nichts Auffälliges feststellen. Die Katze ist jedenfalls weder gechipt noch kastriert, wir hoffen jetzt mal, dass sich ihre Besitzer melden.




Eine weitere Katze wurde in Neukirchen Gemeinde Riedering am Kirchplatz gefunden. Der hübsche rote Kater ist ganz offensichtlich ein Verkehrsopfer. Aufgrund einer Kopfverletzung hat er ein Vestibular-Syndrom, das dazu führt, dass er Gleichgewichtsprobleme hat, den Kopf schief hält und im Kreis läuft. Der Kater ist daher momentan beim Tierarzt in der Praxis, es ist aber zu hoffen, dass er sich wieder vollständig erholt. Interessant wird es, wenn er wieder "entlassen" werden kann, da nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Fundkatzen ja nicht ins Tierheim zu bringen, sondern bei der Gemeinde abzugeben sind. Bisher war es so, dass die Tiere zu uns gebracht wurden und wir den Gemeinden die Kosten der ersten vier Wochen in Rechnung gestellt haben, nach diesem Urteil sind die Gemeinden aber nicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Natürlich sind wir jederzeit gern bereit, diese Praxis weiterzuführen, wenn eine Gemeinde das wünscht, andernfalls sind die Tiere aber laut Verwaltungsgerichtshof bei der Gemeinde abzugeben und von dieser artgerecht unterzubringen und zu versorgen (und irgendwann wohl weiterzuvermitteln)! Wir sind gespannt!
Gelesen 897 x Zuletzt bearbeitet am Thursday, 18 February 2016 23:14
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