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Ausgesetzt, den Tod in Kauf genommen

  • Posted on:  Thursday, 27 January 2022 10:08
AUSGESETZT

Tiere auszusetzen und sie ihrem Schicksal zu überlassen, ist sicherlich die feigste Art und Weise sich schnell und einfach seinem Tier zu entledigen. Aber das im Winter, bei Minustemperaturen zu tun ist bösartig und unmenschlich. Auch wenn es nur noch sehr selten vorkommt, passierte es in diesem Jahr bereits zwei Mal und es ist erst Januar.

Erst wurden zwei wunderschöne Meerschweinchen-Babys bei einer Wertstoffinsel in Rosenheim gefunden, die in einer offenen Einkaufstüte abgestellt wurden und nur wenige Tage später, wurde eine totkranke Katze in einem Katzenkorb neben unserem Tierheimauto abgestellt. In beiden Fällen wissen wir nicht, wie lange die Tiere in der Kälte ausharren mussten. Die Katze wurde von uns sofort in die Tierklinik gefahren. Sie hatte eine starke Unterkühlung und ihre Überlebenschancen stehen schlecht. Die Meerschweinchenbabys wurden von der Finderin zum Glück sofort gut versorgt und sind jetzt bei uns. 

Wenn Tiere ausgesetzt werden, ist das ein traumatisches Erlebnis. Es ist kalt, fremde und unheimliche Geräusche, Gerüche die nicht vertraut sind und die Gewissheit, dem ganzen Geschehen hilflos ausgesetzt zu sein, ist für Tiere schwer zu verarbeiten. Hinzu kommen noch die Gefahren, zu erfrieren, sich irgendwo zu verhängen oder eingeklemmt zu werden, zu verdursten oder zu verhungern, von anderen Tieren gefressen oder überfahren zu werden. Wenn die Tiere nicht rechtzeitig gefunden werden, sind die Stunden oder Tage bis zu ihrem sicheren Tod grausam und barbarisch.


"Das Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen (Dereliktion) ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.

Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt auch das Anbinden an dem Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens."



Oft wird uns unterstellt, dass es doch Tierheime gäbe, damit die Menschen ihre Tiere eben nicht aussetzen müssten.
Der Sinn und Zweck eines Tierheimes sollte es allerdings nie sein, sich seinem Tier "leicht" entledigen zu können. Wir verstehen unseren Tierschutzverein und das von ihm betriebene Tierheim als Begegnungsstätte, als Bildungseinrichtung für einen fachlichen Austausch und sachliche Informationsweitergabe.
Das Tierheim bietet den Rahmen, sich bei der Suche nach dem richtigen Tier unterstützen zu lassen und wir können Interessenten bei der Aufnahme eines Tieres begleiten.
Wir wollen, dass neue Tierhalter sich eingehend mit den Pflichten einer Tierhaltung auseinandersetzen und sich darüber im Klaren werden, welcher finanzielle und zeitliche Aufwand investiert werden muss. Nur bei umfangreicher Aufklärung kann vermieden werden, dass die Anschaffung eines Haustieres zum Horrortrip wird. Was wir nicht sein wollen ist eine "schnelle Lösung"!

Man kann mit uns über alles reden und gemeinsam finden wir eine Lösung.

Im Notfall helfen wir immer und gerne! Das bleibt auch weiterhin so. Aber wir werden Unwissenheit und Feigheit und Bequemlichkeit nicht tatenlos hinnehmen. Beide Fälle wurden bei der Polizei angezeigt. Wenn jemand anhand der Fotos Hinweise auf den/die Halter*in geben kann, bitte wir Sie, sich bei uns oder der Polizei in Rosenheim zu melden.

Gelesen 2606 x Zuletzt bearbeitet am Thursday, 27 January 2022 16:39
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