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Behörden in die Pflicht

  • Posted on:  Sunday, 01 December 2019 21:08
Resolution
zur Mitgliederversammlung
am 23.11.2019 in Nürnberg
Für mehr Tierschutz in Bayern
Behörden in die Pflicht
Der Tierschutz hat Verfassungsrang, ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert, im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt und auch in der Bayerischen Verfassung Art. 141 Absatz 1 Satz 2 festgeschrieben: "Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und Bayerns Tierheime und Tierschutzvereine leisten an 365 Tagen im Jahr wertvolle praktische Tierschutzarbeit und übernehmen mit hohem ehrenamtlichem Engagement öffentliche Aufgaben. Ohne
diese Arbeit könnten kommunale Pflichtaufgaben (Unterbringung von Fundtieren) oder der Vollzug des Tierschutz gesetzes (Veterinär und Ordnungsämter, Polizei, Zoll) nicht erfüllt werden. Unsere Tierheime nehmen Tiere aus illegalen Transporten auf. Sie kümmern sich um pflegebedürftige Wildtiere. Sie betreuen zunehmend Tiere aus Tierschutzfällen wie Animal Hoarding, Missständen in der Tierhaltung und Tierquälerei, Zuchtauflösungen oder auch Verstößen gegen die Landeshundeverordnung.
Dies geschieht auf Veranlassung der zuständigen Behörden, die jedoch den Vollzug des Tierschutzgesetzes nicht immer bis zur letzten Ko nsequenz durchsetzen. Nicht selten fordern Ämter die Tierhalter zur freiwilligen Abgabe der Tiere auf, damit den Behörden keine Kosten entstehen. Aufgrund unzureichender personeller Besetzung der Veterinärämter werden Anzeigen bei Verstößen gegen das Tiers chutzgesetz nicht zeitnah verfolgt. Nicht alle Ämter sind zudem bereit, den Tierheimen die bei der Einweisung von Tieren erforderlichen Bescheide auszustellen. Diese sind jedoch die Grundlage für Rechtssicherheit unserer Tierheime.
Die Verantwortung der Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Fundtieren bedeutet auch, die kostendeckende Finanzierung dafür zu gewährleisten. Bisher ist das nicht der Fall. Die zur Verfügung gestellten Fundtierpauschalen der Kommunen liegen mit im Durchschnitt weniger als 0,50 Euro pro Einwohner und Jahr deutlich unter den verursachten Kosten und jeder einzelne Tierschutzverein muss mit den Kommunen Verhandlungen führen. Wir fordern deshalb:
Schaffung einer bayernweit einheitlichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren und deren kostendeckende Finanzierung der Betreuung
Deutliche Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Behörden, vor allem der Veterinärämter, denn die zeitnahe Verfolgung von Tierschutzfällen und der Vollzug des Tierschutz gesetzes darf nicht an finanziellen Mitteln oder personeller Unterbesetzung scheitern.
Erarbeitung und Festlegung einheitlicher und verbindlicher Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme von Tieren im Auftrag von Behörden
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