Font Size

SCREEN

Profile

Menu Style

Cpanel

Fundtiere müssen zur Gemeinde gebracht werden!

  • Posted on:  Sunday, 29 April 2018 20:29

Pressemitteilung Tierschutzverein Rosenheim e.V.

29.04.2018



Neue Rechtsprechung für Finder von Tieren

Wie bekannt, führten der Tierschutzverein Rosenheim e.V. und ein weiteres Tierheim in Bayern einen Prozess wegen der Zahlung von Fundtierkosten.

Beide Vereine hatten geklagt, weil Gemeinden die Kostenübernahme für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren verweigert hatten. In allen Fällen wurden die Gemeinden sofort nach Aufnahme der Tiere informiert und darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen und die Gemeinde alternativ die Möglichkeit hat, die Tiere selbst unterzubringen. Darauf erfolgte jedoch keine Reaktion.

Da die meisten Tierheime wie auch der Tierschutzverein Rosenheim e.V. sich über private Spenden finanzieren und mit diesen Spendengeldern nicht die Aufgaben der Kommunen zahlen können, kam es nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen letztendlich zur Klage. Denn grundsätzlich sind die Kommunen für Fundsachen zuständig und müssen für die Kosten der Verwahrung aufkommen. Dies gilt auch für Tiere.

In der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht München entschied die zuständige Kammer klar zugunsten des Tierschutzvereins Rosenheim e.V.. Die betroffenen Gemeinden Bruckmühl und Oberaudorf gingen jedoch in Berufung. Im November 2015 entschied dann der Verwaltungsgerichtshof München, dass die Kosten nicht erstattet werden, da der Tierschutzverein Rosenheim e.V. nicht von den Gemeinden beauftragt wurde, die jeweiligen Tiere in Obhut zu nehmen. Die Finder wären verpflichtet gewesen, die Tiere direkt bei den Gemeinden abzugeben.

Den Prozess in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führte der Bundesverband, der Deutsche Tierschutzbund für die angeschlossenen Tierheime Rosenheim und Cham. Hier wurde nun am 26.04.2018 die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München bestätigt, wonach Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben werden.

Was bedeutet dies konkret für den Tierschutzverein Rosenheim e.V.?

Dazu die 1. Vorsitzende, Andrea Thomas: Leider richtet sich dieses Gerichtsurteil in letzter Instanzgegen die Tiere selbst und die Finder, die einem Tier helfen möchten. Wenn zukünftig ein Finder mit einem Tier vor dem Tierheim steht, auch am Wochenende oder nachts um 3:00 Uhr, wie häufig der Fall, müssen wir ihn ab sofort weg schicken und an das betreffende Rathaus oder die obersten Polizeibehörden verweisen. Was aber ist, wenn das Tier in einem schlechten Gesamtzustand ist oder häufig auch unerkannte Verletzungen hat? Sollen die Finder es dann zunächst hin- und herbringen, bis jemand gefunden wird, der die Verantwortung für die Kosten übernimmt? Auch für Tierbesitzer ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht. Sie können bisher davon ausgehen, dass ihren entlaufenen oder verletzten Tieren im Tierheim umgehend geholfen wird. Das hat aber nun der zuständige Senat des BVerwG unterbunden, wenn kein entsprechender Vertrag mit einer Kommune existiert.

Der Tierschutzverein Rosenheim e.V. bedauert sehr, dass es 2015 trotz der Unterstützung durch Herrn Landrat Berthaler nicht zu einer landkreisweiten Einigung hinsichtlich Fundtierpauschalen kam. Es gibt immer noch ca. 20 Kommunen im Landkreis, die keine entsprechende Vereinbarung mit einem Tierheim haben. Diese wird der Tierschutzverein Rosenheim namentlich auf seiner Homepage bekannt geben, bis eine entsprechende Lösung hinsichtlich der Kostenübernahme gefunden wurde. Mit der Stadt Rosenheim existiert bereits seit vielen Jahren eine zufriedenstellende Lösung.

Vielleicht dient dieses Gerichtsurteil dazu, dass das Engagement der Tierheime für entlaufene oder verletzt aufgefundene Tiere grundsätzlich einen höheren Stellenwert erhält. Sollten die Kommunen das Tierheim mit der Aufnahme von Fundtieren beauftragen, ist eine seriöse und zuverlässige Abwicklung für die Verantwortlichen selbstverständlich. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit stehe hier absolut im Vordergrund, so die 1. Vorsitzende Andrea Thomas. Dies zeige sich auch in der Kooperation mit den Gemeinden, die bereits Verträge mit dem Tierschutzverein Rosenheim e.V. abgeschlossen haben.

Tierschutzverein Rosenheim e.V.

Das Rosenheimer Tierheim hat mit der Stadt Rosenheim und folgenden Kommunen im Landkreis Rosenheim Verträge zur Aufnahme von Fundtieren abgeschlossen:

 

Aschau, Babensham, Brannenburg, Breitbrunn a. Chiemsee, Eggstätt, Griesstätt, Gstadt a. Chiemsee, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Prien a. Chiemsee, Raubling, Rimsting, Samerberg, Söchtenau, Stephanskirchen, Vogtareuth und Wasserburg.

Das Tierheim Rosenheim ist daher für die Aufnahme von Fundtieren aus diesen Gemeinden zuständig.

 

Das Tierheim in Ostermünchen hat uns informiert, mit folgenden Kommunen Verträge abgeschlossen zu haben: Albaching, Amerang, Bruckmühl, Eiselfing, Pfaffing, Rott am Inn, Soyen, Tuntenhausen sowie im Landkreis Mühldorf: Haag, Kirchdorf, Maithenbeth und Rechtmehring.

Fundtiere aus diesen Gemeinden müssen daher in das Tierheim Ostermünchen gebracht werden.

 

Das Tierheim in Bernau arbeitet mit der Gemeinde Bernau zusammen.

 

 Keine Vereinbarung mit einem Tierheim haben bisher die folgenden Kommunen:

Bad Aibling
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Chiemsee
Edling
Feldkirchen-Westerham
Flintsbach
Frasdorf
Großkarolinenfeld
Halfing
Höslwang
Nussdorf
Oberaudorf
Prutting
Ramerberg
Riedering
Rohrdorf
Schechen
Schonstett

Das Tierheim Rosenheim kann daher Fundtiere aus diesen Gemeinden nur aufnehmen, wenn der Finder das Tier zur Gemeinde gebracht und diese ihn mit der Zusage, die Kosten zu tragen, beauftragt hat, es ins Tierheim zu bringen



 

Gelesen 2179 x
You are here: Home Start Aktuelles Fundtiere müssen zur Gemeinde gebracht werden!
Cookies make it easier for us to provide you with our services. With the usage of our services you permit us to use cookies.
More information Ok