Mitgliedschaft:
Wir suchen zur Finanzierung unserer Aufgaben auch immer neue Mitglieder.
Bei Interesse wenden Sie sich wegen näherer Informationen an den Tierschutzverein Rosenheim e.V. (Geschäftsstelle und Tierheim) unter
Tel: 08031/96068 oder Fax: 08031 / 98064
oder schreiben Sie an den
Tierschutzverein Rosenheim e.V.
Am Gangsteig 54
83059 Kolbermoor
bzw. per Email: tierschutzverein-rosenheim@t-online.de
oder Sie drucken das Formular auf dieser Seite aus und senden es ausgefüllt und unterschrieben an die vorgenannte Adresse des Tierschutzvereins Rosenheim e.V.
Wir freuen uns natürlich besonders, wenn Sie das ausgefüllte Formular selbst bei uns vorbeibringen und wir uns persönlich bei Ihnen bedanken können. Gleichzeitig können Sie sich einen Eindruck von unserer Arbeit für die Tiere machen.
Für einen geringen jährlichen Mindestbeitrag von 18,00 Euro (siehe auch "Formular" oder nachfolgende Beitragsordnung) unterstützen Sie die Unterhaltung des Tierheims, insbesondere:
- tägliche Futterkosten
- anfallende Arztkosten für die Behandlung der Tiere
- Durchführung verschiedener Projekte, wie z. B. Ausbau, Umbau, Renovierung des Tierheims etc.
Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 4 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 12. Mai 2007 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach Art der Mitgliedschaft.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
|
jährlich |
= monatlich |
|
|
Jahresmindestbeitrag für einfache Mitgliedschaft |
18,00 € |
1,50 € |
|
Fördermitgliedschaft 1 |
36,00 € |
3,00 € |
|
Fördermitgliedschaft 2 |
72,00 € |
6,00 € |
|
Fördermitgliedschaft 3 |
144,00 € |
12,00 € |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 30. April eines jeden Jahres fällig.
Bei Mitgliedern, die eine jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung erteilen, wird der Beitrag ebenfalls zum 30. April eines jeden Jahres abgebucht.
Alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt und von Seiten des Vereins durch die hierzu befugten Personen nur im Vereinsinteresse genutzt.